Anmeldung: Der Gast und alle anderen Personen, die den Campingplatz betreten, müssen sich an der Rezeption mit einem gültigen Lichtbildausweis für sich selbst und jedes Mitglied ihres Haushalts vorzeigen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Anmeldungsformalitäten zu erfüllen. Den registrierten Personen wird ein Identifikationsarmband ausgehändigt, das obligatorisch, persönlich und nicht übertragbar ist; es ermöglicht eine sofortige Identifizierung und kann wiederholte und lästige Kontrollen durch unser Personal vermeiden, das für Ihre Sicherheit sorgt. Es trägt dazu bei, Missbrauch und den Zugang von Fremden zu verhindern, die ohne Berechtigung die von Ihnen bezahlten und ausschließlich für Sie bestimmten Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Der Gast ist verpflichtet, die Richtigkeit der Registrierungen zu überprüfen, der Direktion etwaige Unstimmigkeiten zu melden und Änderungen wie den Wechsel des Stellplatzes, die voraussichtliche Aufenthaltsdauer sowie die Ankunft und Abreise von Personen im Voraus mitzuteilen (die Nichtbeachtung dieser Bestimmung führt zum Verlust der Befreiung von der Zahlung für den Zeitraum der Abwesenheit und zur Zahlung der fälligen Kurtaxe).
Besucher: Die Campingplatzleitung behält sich das Recht vor, Besuchern und Gästen während der vorgesehenen Tageszeiten den Zutritt zu gewähren, und zwar ausschließlich zu Fuß und ohne Haustiere, nach Vorlage eines Ausweises und mit einer kurzfristigen Erlaubnis (maximal 1 Stunde), sofern dies mit der Saison und den organisatorischen Erfordernissen des Campingplatzes vereinbar ist. Sollte der Besucher/Gast seinen Besuch verlängern, ist er verpflichtet, den Tarif gemäß der Preisliste zu entrichten. Der Kunde ist verpflichtet, sich zu vergewissern, dass seine Besucher im Besitz einer Genehmigung der Direktion sind, und haftet für deren Verhalten auf dem Campingplatz. Unbefugten ist der Zutritt zum Campingplatz strengstens untersagt. Personen, die ohne Genehmigung angetroffen werden, werden daher wegen Hausfriedensbruchs gemäß Art. 614 des Strafgesetzbuches angezeigt.
Autos: Pro Stellplatz/Mobilheim ist die Einfahrt mit nur einem Fahrzeug gestattet. Die Einfahrt weiterer Autos ist nur zum Be- und Entladen erlaubt; danach müssen diese auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz abgestellt werden. Eventuelle Zweitwagen werden als zusätzliche Fahrzeuge berechnet. Die Geschwindigkeit der Fahrzeuge innerhalb der Anlage darf 5 km/h nicht überschreiten.
Unterkunft: Der Stellplatz und die Wohneinheit werden von der Rezeption zugewiesen. Aus offensichtlichen organisatorischen Gründen ist es strengstens untersagt, den zugewiesenen Platz ohne Genehmigung zu verlassen; die Nutzung eines anderen als des zugewiesenen Stellplatzes ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Rezeption gestattet. Aus Rücksicht auf die Nachbarn, aus Sicherheitsgründen und um das für einen Campingplatz typische natürliche Erscheinungsbild nicht zu beeinträchtigen, müssen alle Ausrüstungsgegenstände ordentlich innerhalb der Grenzen des Stellplatzes oder im Bereich neben der Unterkunft untergebracht werden; zusätzliche Planen oder Abdeckungen sind insbesondere wegen ihrer unschönen Einwirkung auf das Umfeld unerwünscht.
Check-out: Der Gast muss die Unterkunft am letzten Tag seines Aufenthalts innerhalb der folgenden Zeiten verlassen: bis 12:00 Uhr, wenn er mit Wohnmobil, Wohnwagen oder Zelt anreist; bis 10:00 Uhr, wenn er in einem Mobilheim untergebracht ist. Ein Verbleib über die festgelegte Zeit hinaus ist nur in Ausnahmefällen höherer Gewalt oder nach vorheriger Absprache mit der Direktion gestattet.
Zahlung: Die Zahlung für den Aufenthalt muss spätestens am Tag vor der Abreise erfolgen, es sei denn, es handelt sich um eine Buchung, bei der die Zahlung innerhalb von zwei Tagen nach der Ankunft fällig ist, oder um eine Vorauszahlung, die von der Direktion nach eigenem, unanfechtbarem Ermessen verlangt wird. Bei verspäteter Ankunft oder vorzeitiger Abreise ist der gesamte gebuchte Zeitraum zu bezahlen, auch wenn der Stellplatz oder das Mobilheim weitervermietet wird. Eine vorzeitige Ankunft berechtigt nicht zu einem vorzeitigen Aufenthalt. Im Falle einer Verspätung steht der Stellplatz dem Kunden bis 12:00 Uhr des folgenden Tages und die Mobilheime bis 15:00 Uhr des auf den bei der Buchung angegebenen Ankunftstag folgenden Tages zur Verfügung.
Haustiere: Hunde sind auf den Stellplätzen erlaubt, sofern sie nicht unbeaufsichtigt bleiben und die Ruhe anderer nicht stören; sie sind in den Mobilheimen, am Strand, auf dem Spielplatz, im Geschirrspülbereich und in den Sanitäranlagen verboten; sie müssen an der Leine geführt und für ihre physiologischen Bedürfnisse außerhalb des Campingplatzes begleitet werden. Falls der Hund Verschmutzungen hinterlässt, ist es Aufgabe des Besitzers, diese zu beseitigen und den Platz für alle sauber zu hinterlassen.
Sicherheit: Gemäß den neuen Brandschutzvorschriften muss der Wohnwagen/das Zelt/das Wohnmobil in der Mitte des Stellplatzes aufgestellt werden, wobei der Bereich an den angrenzenden Stellplätzen um mindestens einen Meter frei bleiben muss, um einen Mindestabstand von zwei Metern zur benachbarten Wohneinheit zu gewährleisten. Wir weisen darauf hin, dass das Auto zwingend auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz abgestellt werden muss. Die neuen Brandschutzvorschriften legen besonderen Wert auf den Umgang mit Gasflaschen, die nicht der Sonne ausgesetzt werden dürfen und von denen pro Stellplatz nur eine erlaubt ist. Der Camper muss den Gasanschlussschlauch regelmäßig überprüfen. Die Nutzung eines Holzkohlegrills ist nur gestattet, wenn ein Sicherheitsabstand zur Wohneinheit eingehalten wird, die Nachbarn nicht gestört werden, der Boden nicht beschädigt wird und äußerste Vorsicht im Umgang mit dem Feuer walten gelassen wird.
Ruhe: Bitte halten Sie die Nachtruhe von 23:00 bis 08:00 Uhr ein. Zu jeder Zeit ist es angebracht, störende Geräusche zu vermeiden und sich rücksichtsvoll gegenüber den anderen Gästen zu verhalten.
Verbote: Es ist strengstens untersagt:
– Andere Stellplätze, auch wenn diese frei sind, auch nur vorübergehend mit dem Auto zu belegen
– Schmutzwasser in die Gullys zu schütten, da das Wasser direkt in den See fließt
– Die Vegetation oder die Einrichtungen zu beschädigen; Wasser zu verschwenden oder unsachgemäß zu verwenden
– Autos und Motorräder zur Fortbewegung innerhalb des Campingplatzes zu nutzen; zwischen 23:00 und 08:00 Uhr mit dem Auto auf dem Campingplatz zu fahren
– Sich ohne Genehmigung auf andere Stellplätze zu begeben
– Sich anders als von der Direktion zugewiesen aufzustellen
Verantwortung: Die örtlichen Behörden haben beschlossen, dass die getrennte Müllsammlung zwingend vorgeschrieben ist. Alle Gäste werden gebeten, mitzuhelfen und die entsprechenden Behälter für Glas, Papier, Aluminium, Kunststoff, Bioabfälle und Restmüll zu nutzen, die im dafür vorgesehenen Bereich aufgestellt sind.
Die Gäste sind verpflichtet, die Sanitäranlagen ordnungsgemäß und rücksichtsvoll zu nutzen und diese nach der Benutzung in dem Zustand zu hinterlassen, in dem sie sie selbst vorfinden möchten.
Die Direktion übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden oder Diebstähle, die den Gästen entstehen sollten.
Wer bei Vandalismus an den Sanitäranlagen und Einrichtungen der Ferienanlage erwischt wird, wird unverzüglich des Geländes verwiesen; Erwachsene haften für das Verhalten ihrer Kinder und der ihnen anvertrauten Minderjährigen, die die Ruhe und Sicherheit der Campinggäste nicht stören dürfen. Andernfalls wird die gesamte Familie vom Campingplatz verwiesen. In jedem Fall wird jeder, der die oben genannten Regeln nicht einhält und die Ruhe anderer stört, nach Begleichung des gesamten Buchungsbetrags von der Anlage verwiesen.
