Campingordnung

Anmeldung: Der Gast und andere Personen, die den Campingplatz betreten, müssen sich an der Rezeption mit einem gültigen Ausweisdokument mit Foto für sich selbst und für jedes Mitglied ihres Kerns für die Zwecke der gesetzlichen Anmeldung vorstellen. Registrierte Personen erhalten das Identifikationsarmband, das obligatorisch, persönlich und nicht übertragbar ist; ermöglicht eine sofortige Identifizierung und kann wiederholte und lästige Kontrollen durch unsere Mitarbeiter vermeiden, die Ihre Sicherheit überwachen. Es ermöglicht Ihnen, das Phänomen illegaler und nicht verwandter Personen zu reduzieren, die ohne Rechtsanspruch die von Ihnen bezahlten und ausschließlich für Sie bestimmten Dienste nutzen. Der Gast ist verpflichtet, die Richtigkeit der Anmeldungen zu überprüfen, etwaige Unstimmigkeiten der Direktion zu melden und Änderungen wie z diese Bestimmung führt zum Verfall der Zahlungsbefreiung für die Abwesenheitszeit und der Zahlung der fälligen Kurtaxe).

Besucher: Die Direktion behält sich das Recht vor, Besucher und Gäste während der vorgesehenen Tageszeiten ausschließlich zu Fuß und ohne Tiere gegen Vorlage eines Ausweises mit einer kurzfristigen Erlaubnis (maximal 1 Stunde) zeitgerecht zuzulassen und die organisatorischen Bedürfnisse des Campingplatzes. Verlängert der Besucher / Gast seinen Aufenthalt, so ist er verpflichtet, den Tarif laut Preisliste zu bezahlen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass seine Besucher im Besitz der Genehmigung der Direktion sind und für ihr Verhalten auf dem Campingplatz verantwortlich sind. Das Betreten des Campingplatzes ist Fremden strengstens untersagt. Personen, die unbefugt überrascht werden, werden daher wegen Hausfriedensbruchs gemäss Art. 614 des Strafgesetzbuches

Auto: Der Campingplatz darf nur mit einem Fahrzeug pro Stellplatz / Mobilheim befahren werden. Die Einfahrt mehrerer Autos ist nur zum Be- und Entladen erlaubt, danach müssen sie auf dem Parkplatz parken, jedes zweite Auto wird als zusätzliches Auto gezählt. Die Geschwindigkeit der Fahrzeuge innerhalb des touristischen Komplexes darf 5 km / Stunde nicht überschreiten.

Unterkunft: Der Stellplatz und die Wohneinheit werden von der Rezeption zugewiesen. Aus offensichtlichen Gründen der internen Organisation ist es absolut verboten, sich unbefugt vom zugewiesenen Sitzplatz zu entfernen; Die Belegung eines anderen als des zugewiesenen Stellplatzes ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Rezeption gestattet. Aus Respekt vor den Nachbarn, aus Sicherheitsgründen und um die für einen Campingplatz typische natürliche Ästhetik nicht zu beeinträchtigen, müssen alle Geräte ordentlich innerhalb der Grenzen des Stellplatzes oder auf dem an die Unterkunft angrenzenden Raum platziert werden; etwaige zusätzliche Laken oder Planen sind aufgrund ihrer schlechten Umweltverträglichkeit nicht besonders erwünscht.

Check-out: Der Kunde muss die Unterkunft am letzten Tag des Aufenthalts innerhalb der folgenden Zeiten verlassen: bis 12:00 Uhr, wenn er mit einem Wohnmobil, Wohnwagen oder Zelt ausgestattet ist; bis 10:00 Uhr, wenn Sie in einem Mobilheim übernachten. Aufenthalte über die festgelegte Zeit hinaus sind nur in Ausnahmefällen höherer Gewalt oder nach vorheriger Vereinbarung mit der Direktion gestattet.

Zahlung: Die Zahlung für den Aufenthalt muss spätestens am Tag vor dem Abreisedatum erfolgen, mit Ausnahme der Zahlung innerhalb von zwei Tagen nach der Ankunft im Falle einer Reservierung oder einer Vorauszahlung, die von der Direktion nach eigenem Ermessen verlangt wird. Bei verspäteter Ankunft oder vorzeitiger Abreise wird der gesamte gebuchte Zeitraum berechnet, auch wenn der Stellplatz oder das Mobilheim weitervermietet wird. Eine vorzeitige Ankunft berechtigt nicht zu einem vorzeitigen Aufenthalt. Im Falle einer Verspätung stehen dem Kunden der Stellplatz bis 12:00 Uhr des Folgetages und die Mobilheime bis 15:00 Uhr am Tag nach der bei der Buchung angegebenen Ankunft zur Verfügung.

Tiere: Hunde sind auf dem Stellplatz erlaubt, solange sie nicht unbeaufsichtigt bleiben und die Ruhe anderer nicht stören; sie sind in Mobilheimen, am Strand, auf dem Spielplatz, im Spülbereich und in den Toiletten verboten; Sie müssen an der Leine gehalten und außerhalb des Campingplatzes für ihre physiologischen Hygienebedürfnisse begleitet werden. Falls der Hund schmutzig wird, ist es die Aufgabe des Besitzers, aufzuräumen und den Platz für alle sauber zu hinterlassen.

Sicherheit: Unter Bezugnahme auf die neuen Vorschriften zum Brandschutz muss der Wohnwagen / das Zelt / das Wohnmobil in der Mitte des Stellplatzes aufgestellt werden, wobei der Bereich, der an die anderen Stellplätze angrenzt, mindestens einen Meter frei lässt, um einen Mindestabstand von zwei Personen einzuhalten Meter von der benachbarten Wohneinheit entfernt. Wir erinnern Sie daran, dass das Auto auf dem entsprechenden Parkplatz abgestellt werden muss. Das neue Gesetz für die